Kinderschutz

Präambel der Kinderschutzverordnung

Amal News gGmbH ist ein Medienunternehmen, das dem Schutz von Kindern, Jugendlichen und vulnerablen Gruppen allgemein besonders verpflichtet ist. Dies bezieht sich sowohl auf die Leser:innen unserer Online-Angebote als auch auf den Umgang in der Redaktion und bei Veranstaltungen. Besondere Sorgfalt lassen wir im Umgang mit Informat:innen und Interviewten walten, um sie zu schützen. Wir sind uns der großen Verantwortung bewusst. Gerade in den Zeiten von Hatespeech und Fake News ist besondere Sorgfalt notwendig, um den Schutz von Personen zu gewährleisten.

Diese Kinderschutzverordnung dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in diesen drei Bereichen. Sie basiert auf den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention und den Richtlinien der Europäischen Union zum Schutz von Kindern.

1. Allgemeine Grundsätze der Kinderschutzverordnung

1.1. Das Wohl des Kindes steht bei allen Maßnahmen und Entscheidungen im Vordergrund.

1.2. Kinder haben das Recht auf Schutz vor schädlichen Inhalten und auf Zugang zu altersgerechten Medienangeboten.

1.3. Amal News gGmbH verpflichtet sich, die Rechte der Kinder zu achten und zu fördern. Dies gilt besonders für das Recht am eigenen Bild.

2. Altersgerechte Inhalte

2.1. Inhalte, die nicht für alle Altersgruppen geeignet sind, werden gekennzeichnet.

2.2. Inhalte, die Gewalt, sexuelle Handlungen oder andere für Kinder ungeeignete Themen darstellen, werden entsprechend gekennzeichnet.

3. Schutzmaßnahmen

3.1. Die Wichtigkeit von Kinderschutzmaßnahmen wird im Redaktionsalltag regelmäßig thematisiert.

3.2. Leser:innen und Mitarbeiter:innen können sich bei Verstößen bei der Geschäftsführung beschweren.

4. Schutz von jugendlichen Mitarbeitern, Praktikanten und vulnerablen Gruppen

4.1. Jugendliche Mitarbeiter, Praktikanten und andere vulnerable Gruppen werden besonders geschützt und betreut.

4.2. Es werden klare Richtlinien für Arbeitszeiten und Pausen festgelegt, um Überlastung zu vermeiden.

4.3. Es gibt feste Mentor:innen für die Betreuung der Praktikant:innen, um eine unterstützende und sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.

4.4. Jugendliche Mitarbeiter, Praktikanten und andere vulnerable Gruppen haben Zugang zu Vertrauenspersonen, an die sie sich bei Problemen oder Bedenken wenden können.

4.5. Es wird eine Null-Toleranz-Politik gegenüber sexuellen Übergriffen und Belästigungen implementiert.

5. Traumasensibler Umgang in der Redaktion

5.1. Die Redaktion wird in traumasensiblen Arbeitsweisen geschult.

5.2. Es wird regelmäßig die Wichtigkeit eines traumasensiblen Umgangs mit Kolleg:innen, Mitarbeitenden und Leser:innen thematisiert.

5.3. Möglichkeiten der psychologischen Unterstützung und Beratung werden aufgezeigt.

5.4. Ein unterstützendes und verständnisvolles Arbeitsumfeld wird gefördert, um die psychische Gesundheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.

6. Zusammenarbeit und Überwachung

6.1. Amal News gGmbH kooperiert mit Organisationen, die im Bereich Kinderschutz und Jugendschutz aktiv sind.

6.2. Verstöße gegen die Verordnung werden konsequent geahndet.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Verordnung tritt am 1.1. 2025 in Kraft.

7.2. Änderungen und Ergänzungen dieser Verordnung bedürfen der Zustimmung der Geschäftsführung.